Als leitender Geistlicher vertritt der Superintendent/die Superintendentin die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises nach außen. Er/Sie sorgt für eine gute Zusammenarbeit und regt kirchliche Initiativen und Veränderungsprozesse an. Er/Sie trägt die Personalverantwortung für die Pastoren und Pastorinnen sowie die Mitarbeitenden des Kirchenkreises.