Auszug aus dem Kinderschutzkonzept des Kirchenkreises für die Kindertagesstätten
„Wir verstehen jedes Kind als Geschenk Gottes - so wie es ist. Unabhängig davon, wo es herkommt, was es kann oder leistet, welcher Kultur oder Religion es angehört. Das ist unsere Überzeugung. Deshalb stellen wir in unserer Arbeit das Kind in den Mittelpunkt…..“
(Superintendent, Mirko Peisert)
Wir, der Ev.- luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, verstehen uns als Träger von Kindertagesstätten in besonderer Weise für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Die Mädchen und Jungen sollen unsere Einrichtungen als sichere Orte für ihre Persönlichkeitsentwicklung erfahren und sich wohl fühlen.
Mit dem vorliegenden Kinderschutzkonzept, welches für alle unsere in Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten, verbindlich ist, haben wir ein gemeinsames Verständnis zum Kinderschutz geschaffen.
Die Mitarbeiter*innen in unseren Kindertagesstätten fühlen sich in besonderer Weise verpflichtet, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen.
Im Kinderschutzkonzept des Kirchenkreises und in den Konzeptionen der Kindertagesstätten werden Prävention und Haltung, sowie Methoden und Maßnahmen beschrieben, die dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffe und andere Formen von Gewalt vorzubeugen.
Der Kirchenkreis gibt die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben an seine Leitungen weiter. Diese sind dafür verantwortlich, dass eine Kindertagesstätte qualitativ und professionell gut geführt wird. Die Leitung trägt in besonderem Maße Verantwortung für die dort angewandten pädagogischen Methoden und den Umgang mit Kindern. Sie hat eine besondere Vorbildfunktion und darüber hinaus die Pflicht, die Verantwortlichen
des Trägers über alle wesentlichen Entwicklungen und Vorkommnisse in der Kindertagesstätte zu informieren. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, Verfahren zum präventiven Kinderschutz in der Einrichtung zu etablieren.