Seit dem 1.Januar 2013 ist das Gleichberechtigungsgesetz (GlbG) in der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserer Landeskirche erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt - https://gleichstellung.wir-e.de/gesetz.
Das Gesetz orientiert sich am Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und löst die bis dahin gültigen Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern der ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 1.Januar 2000 ab.
Unsere Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte :
- Frauen und Männern in kirchlichen Berufsfeldern eine gleiche Stellung zu verschaffen.
- Für Frauen und Männer in kirchlichen Berufsfeldern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu erleichtern.
Wir beraten und unterstützen
- bei geschlechtsbedingten Diskriminierungen und geschlechtsspezifischen Problemen im Arbeitsalltag
Wir prüfen
- die Chancengleichheit bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen
Wir fördern
- den gerechten Stellenanteil von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen
- die Aufhebung von Unterrepräsentanz von Männern bzw. Frauen in einer Berufsgruppe
Wir suchen nach kreativen Lösungen
- für Frauen und Männer mit Familienverantwortung z. B.: flexible Arbeitszeiten, verbesserte Arbeitsbedingungen, Beurlaubungen, Fortbildungen
Gleichstellungspolitik hat das Ziel, Chancengleichheit aller Beschäftigten zu verwirklichen.
Wir kooperieren mit den Dienststellenleitungen und der Mitarbeitervertretung unseres Kirchenkreises. Selbstverständlich sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Gleichstellungspolitik hat das Ziel, Chancengleichheit aller Beschäftigten zu verwirklichen.