Priestertum aller Glaubenden
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover kennt neben der Ordination von Pastorinnen und Pastoren das „Priestertum aller Glaubenden“. Martin Luther selbst begründete es mit dem Hinweis auf die Taufe: „Was aus der Taufe gekrochen ist, das kann sich rühmen, dass es schon zu Priester, Bischof und Papst geweiht sei.“(WA 20, 2289, 13-15).
Das heißt nicht, dass jede Getaufte und jeder Getaufte das Recht der öffentlichen Wortverkündigung besitzt. Dazu bedarf es eines Theologiestudiums und Vikariats mit abschließendem landeskirchlichem Examen. Die Landeskirche folgt damit der Augsburger Konfession von 1530. In ihrem XIV. Artikel sprechen die Reformatoren von der sogenannten ordentlichen Berufung, „rite vocatus“.
Der Aufruf an alle Getauften, öffentlich von ihrem Glauben Zeugnis abzulegen, bleibt darüber hinaus bestehen. Pastorinnen und Pastoren können für dieses Ehrenamt geeignete Personen aus ihren Gemeinden dem Kirchenvorstand vorschlagen. Mit Unterstützung der Superintendentin, des Superintendenten vermittelt dann der landeskirchliche Lektorendienst eine Ausbildung, die anhand von Lesepredigten zum selbständigen Leiten von Gottesdiensten in der Heimatkirchengemeinde befähigt.
In einem nächsten Schritt können Lektorinnen, Lektoren ihr Ehrenamt zur Prädikantin, zum Prädikanten erweitern. Dieses berechtigt nach einer weiteren vertiefenden Ausbildung sowie einem Kolloquium zur selbständigen Anfertigung von Predigten und zum Leiten von Abendmahlsfeiern.