Als leitende Geistliche vertritt die Superintendentin die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises nach außen. Sie sorgt für eine gute Zusammenarbeit und regt kirchliche Initiativen und Veränderungsprozesse an. Sie trägt die Personalverantwortung für die Pastoren und Pastorinnen sowie die Mitarbeitenden des Kirchenkreises.