Foto: Jens Kotlenga

Bauausschuss

Aufgabe

Der Bauausschuss des KK ist zuständig für die Vergabe der Bauergänzungszuweisungen und Sondermittel für Kirchen, anerkannte Kirchsaalflächen und Pfarrhäuser. Mit Hilfe des Kirchenamtes, des Bausachverständigen des Kirchenkreises und dem Amt für Bau- und Kunstpflege werden die Kirchengemeinden und Regionen bei der Antragstellung, der Planung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen baufachlich beraten und betreut.

Für die Jahre 2013 – 2018 hatte der Kirchenkreistag (jetzt Kirchenkreissynode) insgesamt 2.010.400 € an Bauergänzungszuweisungen bereitgestellt. Davon entfallen auf die Kirchen/ Kirchsaal 1.209.500 € für die Pfarrhäuser 472.500 € und 328.40 € für Rückstellungen, bzw. Eventualpositionen. Außerdem wurden noch Sondermittel für die energetische Ertüchtigung von Pfarr- und Gemeinde-häusern sowie für die Erstellung eines Gebäudebedarfsplans durch die Landeskirche bereit gestellt.

 

Anträge/ Bewilligung

In den Jahren 2013 – 2018 wurden von Kirchengemeinden 436 Anträge mit einem Kostenvolumen von ca. 5.254.348 € gestellt. Bewilligt wurden in diesem Zeitraum Bauergänzungsmittel an die Kirchengemeinden in Höhe von 1.864.280 €. Davon entfallen 472.500 € auf Pfarrhäuser, 1.109.500 € auf Kirche/Kirchsaal und 282.280€ aus Sondermittel Energiemaßnahmen.

 

Vorausschau

Die vordringlichste Aufgabe im neuen Bauausschuss wird sein, mit den Regionen und Kirchengemeinden die Ziele des Gebäudebedarfplans zu erreichen. Hierzu ist es erforderlich, gemeinsam mit den Kirchengemeinden Zielkonzepte, zeitliche Realisierungsrahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Kirchengemeinden sind gefordert,  entsprechend den Zielen des Gebäudebedarfplans langfristige Lösungen in der Region zu suchen.     Bernd Lindenzweig