Konzept für eine Kultur der Achtsamkeit

Nachricht Hildesheim, 10. März 2023

Kirchenkreissynode Hildesheim-Sarstedt verabschiedet ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt / Schulungen für alle Mitarbeitenden

Hildesheim. Die Synode des ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt hat ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen. Das Konzept richtet sich gegen alle Formen sexualisierter Gewalt bei null Toleranz gegenüber Taten, fordert Transparenz bei der Aufarbeitung und formuliert Strategien zur Prävention. Besonders sensible Bereiche der kirchlichen Arbeit werden benannt, Schutzmaßnahmen vorgeschlagen und Beschwerdewege aufgezeigt. Es gehe um eine Kultur der Achtsamkeit, sagte Superintendent Mirko Peisert. Ein solches Konzept sei „längst überfällig“.

Der Superintendent nannte das Konzept einen ersten Baustein: Bis Ende 2024 sollen alle Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises auf dieser Basis eigene Konzepte erarbeiten. Das Konzept wurde seit Juni 2022 von einer Arbeitsgruppe erstellt und von mehreren Gremien im Kirchenkreis ergänzt.

Künftig sollen alle ehrenamtlich Tätigen, die mit Schutzbefohlenen zu tun haben, das Konzept lesen und die Kenntnisnahme bestätigen. Mitarbeitende ab 18 Jahren sollen außerdem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle, die ehrenamtlich oder beruflich im Kirchenkreis mitarbeiten, erhalten im Abstand von drei Jahren eine vierstündige Schulung. Als Schutzbefohlene gelten besonders Kinder und Jugendliche, jedoch nicht nur. Auch Erwachsene, beispielsweise kranke oder pflegebedürftige Menschen, können gemeint sein.

Der Besorgnis, Ehrenamtliche könnten die Maßnahmen als einen Mangel an Vertrauen auslegen, widersprachen mehrere Mitglieder der Synode: Es gehe nicht um Misstrauen, sondern um einen neuen Standard, der überwiegend auf positive Resonanz treffe.

Die Synode hat außerdem den Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 beschlossen, den der Vorsitzende des Finanzausschusses Dr. Klaus Neuser vorstellte. Der Haushaltsentwurf sei ausgeglichen und komme ohne Entnahme aus den Rücklagen aus. Die Grundzuweisungen an die Kirchengemeinden fielen in der Summe mit jährlich 1,84 Millionen Euro gegenüber 1,93 Millionen in 2022 allerdings niedriger aus. Das liege daran, dass bei den Zuweisungsrichtlinien die Zahlen der Gemeindemitglieder eine wesentliche Rolle spielen, und die seien gesunken, so Neuser. Um das teilweise auszugleichen, sollen Änderungen an den Richtlinien vorgenommen werden, die der Synode im Juni zur Abstimmung vorgelegt werden.

Da die Gemeinden durch gestiegene Personalkosten finanziell zusätzlich belastet sind, werden 439000 Euro aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2021 verteilt über die nächsten Jahre bis 2028 an die Gemeinden weitergegeben.

Die Synode hat außerdem beschlossen, den Zuschuss des Kirchenkreises zu Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten von bisher 3 Euro pro Tag und Teilnehmende auf 6 Euro zu erhöhen.

Superintendent Mirko Peisert gab einen kurzen Bericht über seine Erfahrungen in East London, Südafrika, wo er an einem vierwöchigen Austauschprogramm teilnahm. Aufgefallen sei ihm die Diversität der vielfältigen christlichen Religionsgemeinschaften, die zum Teil sehr eng zusammenarbeiten. Die Kirchen müssten mit sehr viel weniger Mitteln und weniger Strukturen auskommen als in Deutschland und genössen großes Ansehen in der Bevölkerung. Er sei als Pastor immer sofort in Gespräche gezogen worden.  Wiebke Barth